Donnerstag, 29. Juni 2017

Verspekuliert: Weiterverkauf von Karten für die Landshuter Hochzeit endet mit Einstweiliger Verfügung

Landshut, 30. Juni 2017 -  Der Erwerb von Tickets zum Weiterverkauf für die Veranstaltungen der Landshuter  Hochzeit 1475 ist nach den Verkaufsbedingungen prinzipiell untersagt.

Immer wieder kommt es aber zu Verstößen gegen dieses Verbot. Durch Hinweise von Förderer-Mitgliedern, die noch auf  der Suche nach Tickets für einzelne Veranstaltungen waren, ist nun ein besonders dreister Fall ans Licht gekommen: Eine Landshuterin hatte auf der Internetplattform eBay insgesamt 316 Karten in kleinen Stückelungen über alle Veranstaltungen hinweg im regulären Verkaufswert von rund 10.000 € angeboten - zu drastisch überteuerten Preisen.   
   
Nachdem die Weiterverkäuferin nicht bereit war, die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, haben "Die Förderer" e.V.  beim  Landgericht Landshut eine Einstweilige Verfügung gegen die Frau aus Landshut erwirkt.       

Dr. Ernst Pöschl, 1.Vorsitzender von "Die    Förderer" e.V.  dazu: "Wir sind diesen Schritt im Sinne aller Mitglieder und Freunde der Landshuter Hochzeit gegangen. Wir alle wissen, dass trotz  insgesamt 100 Einzelveranstaltungen leider nicht die gesamte Nachfrage nach Karten bedient werden kann. Wenn jemand versucht, dies auf derart unverschämte Weise auszunutzen, ist das keinesfalls tolerierbar".

Der Verein "Die Förderer" e.V.  behält sich die Geltendmachung von Schadensersatz vor.

Quelle:  Verein "Die Förderer" e.V.

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