Landshut, 19. März 2018 - Es ist geschafft, am Freitag, den 16. März, wurde die Information veröffentlicht: Die „Landshuter Hochzeit 1475“ ist nun offiziell immaterielles Kulturerbe Deutschlands.
Dr. Ernst Pöschl, 1. Vorsitzender vom veranstaltenden Verein „Die Förderer“ e.V. dazu: „Ich denke, ich spreche für alle Förderer, wenn ich sage: Wir freuen uns riesig! Das ist eine wunderbare Auszeichnung für das unglaubliche Engagement, mit dem der Verein alle vier Jahre die `Landshuter Hochzeit 1475` auf die Beine stellt. Herzlichen Dank an alle Vereinsmitglieder der Förderer. Aufrichtiger Dank geht im Namen des Vereins auch an alle Landshuter Bürger, die mit uns die Landshuter Hochzeit im Herzen tragen und durch ihr Engagement an vielen Stellen dafür sorgen, dass dieses Kulturgut erhalten bleibt und sich auch fortentwickelt.“
Die Auszeichnung sei für die Stadt Landshut ein Gewinn, für den Verein sei sie Verpflichtung, auch künftig den Ansprüchen der „Landshuter Hochzeit 1475“ gerecht zu werden, so Pöschl weiter: „Wir werden gemeinsam mit allen Landshutern daran arbeiten, dass die `Landshuter Hochzeit 1475' lebendiges immaterielles Kulturgut bleibt.“
Das Engagement der Landshuter hat auch die zuständige Deutsche UNESCOKommission anerkannt: „Neben dem gemeinnützigen Verein `Die Förderer` sind involviert die Schulen, Musikschulen, zahlreiche Vereine verschiedener thematischer Ausrichtung, Kindergärten, Kirchengemeinden, Kunstgalerien, die Hochschule Landshut, die Landshuter Wirtschaft, Museen sowie die regionalen und überregionalen Medien. Auch die Stadt Landshut mit den zuständigen Ämtern und Stadtbetrieben ist wichtiger Partner der Aufführung.“
Bereits im Frühjahr 2016 wurde die „Landshuter Hochzeit 1475“ offiziell in das Landesverzeichnis bayerischen Kulturerbes aufgenommen und gehörte damit zu den ersten Eintragungen in diese Liste. Im November 2017 wurde dem Verein „Die Förderer“ e.V. als Veranstalter der „Landshuter Hochzeit 1475“ der Heimatpreis Niederbayern verliehen. Bereits die Aufnahme in das bayerische Landesverzeichnis war für „Die Förderer“ e.V. ein wichtiger Schritt hin zur Bestätigung als immaterielles Kulturerbe Deutschlands. Dieses Ziel ist nun erreicht.
Im bundesweiten Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes befinden sich derzeit 72 Kulturformen und sieben Programme im Register Guter Praxisbeispiele. Das Verzeichnis soll von Jahr zu Jahr wachsen und die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in und aus Deutschland sichtbar machen.
Quelle: Die Förderer e.V.
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